Fördermöglichkeiten (Stand 1.7.2017)
Sie interessieren sich eine Aus- oder Weiterbildung am Ammersee-Mental-Zentrum?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
Einen Prämiengutschein erhalten alle Volljährigen - auch Weiterbildungsinteressierte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - und in Deutschland durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (angestellt oder selbstständig) oder sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten. Die Veranstaltungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen, die über die Bildungsprämie gefördert werden sollen, dürfen maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen.
Sie können den Prämiengutschein jährlich unbürokratisch und schnell in einem kostenlosen Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat) erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung bei uns (beim Bildungsträger) abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Publikationsservice der Bundesregierung unter der E-Mail-Adresse publikationen@bundesregierung.de oder bei Fragen zur Richtlinienänderung Tel.: 0800 26 23 000 oder bildungspraemie@buergerservice.bund.de.